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BO-Kraft

BOKraft: Taxi-, Mietwagen- & Omnibus-Prüfung
Unter BOKraft verstehen wir eine Ausführungsbestimmung der Verordnung zum Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (kurz BOKraft). Diese Verordnung des Personenbeförderungsgesetzes ist seit dem 1.05.1982 gültig. Neben dem Betriebsablauf von Verkehrsunternehmen sind hier die Mindestanforderungen für Kfz geregelt. Sie betrifft Taxis, Mietwagen mit Chauffeur, Omnibusse und Oberleitungsbusse.
Was genau sind Kraftfahrunternehmen?
Hierbei handelt es sich um Unternehmen, welche in der gewerblichen Personenbeförderung tätig sind. Laut §1, Abs.1 BOKraft ist ein Kraftfahrunternehmen eine Firma, die den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegt, wenn sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste mit Kfz bzw. Kraftomnibussen befördert. Ein solches Unternehmen ist automatisch zur Einhaltung der Bestimmungen der BO-Kraft verpflichtet. Diese enthält diverse Vorgaben, welche einzuhalten sind, um den sicheren und zuverlässigen Transport von Passagieren in öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten. Für Kraftomnibus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen ist die Einhaltung der Verordnung von grundlegender Wichtigkeit.

Zusätzlich zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) ist hier eine sogenannte außerordentliche HU vor der ersten Inbetriebnahme eines Kfz vorgeschrieben. Unsere top qualifizierten Acer KFZ-Ingenieurbüro Berlin führen alle gängigen BOKraft Prüfungen in unseren anerkannten Acer KFZ-Ingenieurbüro in Berlin durch.

§41 BO Kraft

Die BOKraft 41-Untersuchungen umfassen die Deklaration des Kraftfahrtunternehmens und der Ordnungsnummer sowie die vorschriftsmäßige Anbringung der Unternehmenswerbung für Taxis, Mietwagen und Busse, die Überprüfung der Verbandskästen und Feuerlöscher in Bussen, eine spezielle Türanlagen-Prüfung inklusive End- und Schließstellungskontrolle sowie die Kennzeichnung von Notausstiegen und die Vollständigkeit von Nothämmern.

§42 BO Kraft

Die BOkraft 42-Prüfung umfasst die Überprüfung der Taxameter-Eichung, Farbgebung von Taxis, Werbeaufschriften bei Mietwagen und Taxis, die Anzahl an Feuerlöschern und Verbandskästen in Bussen, die Kennzeichnung von Notausstiegen in Omnibussen sowie die Kontrolle der Türanlagen-Automatik und die Verfügbarkeit von Nothämmern in Bussen.

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